Programm

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Was ist eigentlich Kommunalpolitik?

Die Stadt Bad Oldesloe darf sich, so sieht es die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein vor, selbst verwalten. Dies geschieht zum einen in der hauptamtlichen Stadtverwaltung, die vom Bürgermeister geleitet wird. Zudem gibt es aber auch noch ehrenamtliche Politiker, die grundsätzliche Beschlüsse fassen, die dann vom Bürgermeister und seinen Mitarbeitern umgesetzt werden müssen.

Natürlich spielt bei allen Entscheidungen auch die Meinung der betroffenen Bürger eine gewichtige Rolle. Sie werden grundsätzlich in die Entscheidungsfindung mit eingebunden und können Anregungen oder Bedenken äußeren.

Stadtverwaltung, Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlung

Ein paar Eckdaten (2022) vorab: Bad Oldesloe (mit Ortsteilen wie z.B. Sehmsdorf) hat ca. 25 000 Einwohner, 238 Verwaltungsmitarbeiter, 34 gewählte Stadtverordnete, ca. 50 bürgerliche Mitglieder (von den Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung ernannte bürgerliche Ausschuss-Mitglieder); einen Haushalt von 68 Millionen Euro (Gesamtaufwand) und einen Bürgermeister. Die Schulden betragen 2.07 Millionen Euro, das sind ca. 83 Euro pro Einwohner.

Der Stadtverwaltung obliegt das „Verwaltungshandeln“, welches durch Gesetze und Verordnungen geregelt ist. Sie hat darüber hinaus die Entscheidungen der STVV(=Stadtverordnetenversammlung) auszuführen.

Wenn etwas darüber hinaus zu entscheiden ist, dann erstellt die Verwaltung eine „Sitzungsvorlage“. Dort wird der Sachverhalt beschrieben, Lösungsmöglichkeiten mit Vor- und  Nachteilen aufgeführt und ein oder mehrere Entscheidungsvorschläge aufgeführt. Sitzungsvorlagen können aber auch durch Anträge der Parteien veranlasst werden. Jeder Stadtverordnete bzw. jedes Ausschuss-Mitglied hat außerdem das Recht, Anträge zu stellen.

Die „höchste Instanz“ ist die STVV(Stadtverordnetenversammlung). Das sind die 27 bei der Kommunalwahl von den Bürgern für fünf Jahre gewählten, ehrenamtlichen Stadtverordneten. Diese wählen aus ihrer Mitte den Bürgerworthalter als ihren Vorsitzenden. Die STVV tagt einmal monatlich.

Für die eigentliche politische Arbeit im Detail sind die Ausschüsse zuständig. Sie sollen nach Möglichkeit in der Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der STVV entsprechen. Deren Beschlüsse müssen jedoch von der STVV bestätigt werden. (Es gibt Ausnahmen.) In Bad Oldesloe haben alle Ausschüsse 11 stimmberechtigte Mitglieder.

Es gibt folgende Ausschüsse: Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss (BSKA), Bau- und Planungsausschuss (BPA), Umwelt-  und Energieausschuss (UEA), Finanzausschuss (FA) und Hauptausschuss (HA). Den Vorsitzenden eines Ausschusses stellt nach einem aus dem Wahlergebnis ermittelten Schlüssel jeweils eine Fraktion. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen und ist dabei zu einer gewissen Neutralität verpflichtet. Er behält aber sein Stimmrecht.

Die Mitglieder der Ausschüsse und die Vorsitzenden werden von den Fraktionen ernannt. Mitglieder können Stadtverordnete und von den Fraktionen ernannte bürgerliche Ausschuss-Mitglieder sein (bM). Im Hauptausschuss müssen alle Mitglieder Stadtverordnete sein.

Einwohnerfragestunde

Die sogenannte „Einwohnerfragestunde“ ist ein Tagesordnungspunkt, der stets am Anfang einer jeden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung oder eines jeden Ausschusses steht. Hier können Oldesloer Bürger Fragen und Anregungen an den Ausschuss richten. Während der weiteren Tagesordnungspunkte ist es dann in der Regel nicht mehr üblich, dass Bürger sich äußern können. Je nach Thema können aber einzelne Bürger auf Antrag zu Sachverständigen ernannt werden und erhalten dann auch Rederecht.

Beschlussfassung

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.